Titelbild Spenden an die WVL

Wir brauchen Ihre Unterstützung!

Die WVL kann nur dann erfolgreich sein, wenn ihre Finanzierung auf einer sicheren Grundlage steht. Wir haben primär zwei Einnahmequellen: Mitgliedsbeiträge und Spenden. Anders als politische Parteien erhalten Wählervereinigungen keine Zuwendungen aus staatlichen Mitteln.

Die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen fallen insgesamt gering aus. Bei einem Mitgliedsbeitrag von 36,- € pro Jahr können wir keine großen Sprünge machen.

Bisher sind es überwiegend die Mitglieder selbst, die nicht nur ehrenamtlich für die WVL tätig sind, sondern auch eigenes Geld mitbringen, um die Finanzierung der WVL zu gewährleisten. Das Mitbringen von eigenem Geld ist für eine Übergangszeit möglich, kann aber kein Dauerzustand sein!

Umso wichtiger sind Spenden! Die WVL nimmt gerne auch Spenden von Personen entgegen, die zwar nicht Mitglied der WVL sind, ihr aber trotzdem positiv gegenüberstehen und ihre Arbeit fördern wollen.

Spenden an die WVL sind steuerlich absetzbar

Zuwendungen an Wählervereinigungen sind genauso wie Zuwendungen an Parteien gemäß § 34g EStG steuerlich begünstigt. 50% des an die WVL gezahlten Betrages können direkt von der Einkommensteuerschuld abgezogen werden, höchstens jedoch 825,- € pro Kalenderjahr. Dieser Höchstbetrag ist bei einer Zuwendung von 1.650,- € erreicht.

Bei einer Zusammenveranlagung von Ehegatten gemäß § 26b EStG beträgt der Höchstsatz 1.650,- € (erreicht bei einer Zuwendung von 3.300,- €).

Weitere Informationen zur steuerlichen und rechtlichen Behandlung von Spenden finden Sie in den beiden Merkblättern im Downloadbereich. Bei Rückfragen zum Spendenwesen wenden Sie sich unmittelbar an den WVL-Vorsitzenden.

SPENDENKONTO
IBAN: DE91 4306 0967 1198 5079 00
GLS Gemeinschaftsbank

Bitte geben Sie bei Spenden auf unser Bankkonto immer Ihre Adresse im Verwendungszweck an. Nur so können wir Ihre Spende zuordnen und Ihnen eine Spendenbescheinigung zukommen lassen.