Du betrachtest gerade Ein demokratisches Verfahren ad absurdum geführt? – Fragwürdige Abstimmungsneuansetzung im Stadtrat
Garagenhof

Ein demokratisches Verfahren ad absurdum geführt? – Fragwürdige Abstimmungsneuansetzung im Stadtrat

  • Beitrags-Kategorie:Allgemein

Ein demokratisches Verfahren ad absurdum geführt? – Fragwürdige Abstimmungsneuansetzung im Stadtrat

Was bleibt von einer demokratischen Abstimmung, wenn das Ergebnis nicht passt? Offenbar genug Spielraum, um es nachträglich in eine andere Richtung zu lenken. Was sich in der Ratsversammlung vom 19. März 2025 zugetragen hat, ist ein besorgniserregendes Beispiel für einen fragwürdigen Umgang mit Abstimmungsergebnissen.

Ein knappes Ergebnis – und plötzlich eine Neuabstimmung

Stadtratssitzung Aufzeichnungsvideo 5:17:34: Der fraktionsübergreifende Änderungsantrag ÄA3 von fünf Stadträten (CDU, BSW, WVL/Freie Wähler) wird zur Abstimmung aufgerufen. Inhalt hier:

https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/vo020?VOLFDNR=2024490&refresh=false&TOLFDNR=2160190

Die Abstimmungsgeräte werden freigeschaltet, die Ratsmitglieder geben ihre Stimmen ab.

5:17:50 – Die Abstimmung wird beendet, OBM Burkhard Jung verkündet das Ergebnis. Stadtrat Albrecht (CDU) meldet zeitgleich sein Abstimmungsverhalten mündlich nach – eine gängige Praxis in der Ratsversammlung. Dadurch ergibt sich eine knappe Mehrheit: 31:30 bei 5 Enthaltungen – der Antrag wäre angenommen, der Garagenverein würde bestehen bleiben können.

Die Weigerung, eine Stimme zu zählen

5:18:03 OBM Jung lehnt es ab, die nachgereichte Stimme zu berücksichtigen. Damit wäre das Abstimmungsergebnis 30:30 bei 5 Enthaltungen und der der Änderungsantrag wäre abgelehnt (Unentschieden zählt auch als abgelehnt).

Diese Nichtwertung erscheint willkürlich, es gibt Proteste. In vergleichbaren Fällen, die es zu jeder Ratsversammlung gibt, werden nachgereichte Stimmen gewertet.

5:18:40 statt der Wertung der Stimme von Herrn Albrecht ordnet OBM Jung eine Wiederholung der Abstimmung an.

5:18:54 Frau Riekewald/Linke fragt nach, worüber jetzt abgestimmt wird.

Das zweite Votum

5:19:15 Die Abstimmungsgeräte werden erneut freigeschaltet.

5:19:28 Drei Abgeordnete der Linken ändern ihr Abstimmungsverhalten – von Enthaltung zur Ablehnung. Das neue Ergebnis: 33:31 gegen den Änderungsantrag, bei nur noch 2 Enthaltungen.

Eine Begründung, die nicht trägt

Nachträglich wird die nochmalige Abstimmung gerechtfertigt mit: Die Linke hätte nicht gewusst, worüber abgestimmt wird. Die Sitzungsaufzeichnung zeigt aber: Die Linke stellte ihre Rückfrage erst, nachdem OBM Jung bereits zur Wiederholung aufgerufen hatte.

Das bedeutet: Die offizielle Begründung ist falsch!

Brisant ist, dass sich OBM Jung unmittelbar vor der Abstimmung nachdrücklich für den Garagenabriss ausgesprochen hat. Dass dann ausgerechnet ein Antrag, der diesen Plan hätte aufhalten können, durch eine von OBM Jung angesetzte fragwürdige Neuabstimmung gekippt wurde, wirft Fragen auf

Kein Einspruch möglich – außer vor Gericht

Auf eine Nachfrage beim Büro für Ratsangelegenheiten am Folgetag wurde bestätigt: Die Stimme von Stadtrat Albrecht hätte gewertet werden müssen. Der Änderungsantrag wäre somit erfolgreich gewesen, wenn OBM Jung nicht irregulär eingegriffen hätte.

Der einzige Weg, diesen Vorgang anzufechten, wäre eine Klage vor dem Verwaltungsgericht. Große Fraktionen hätten die strukturellen Möglichkeiten dazu.

Ein gefährliches Signal für die Demokratie

Wenn ein knappes demokratisches Abstimmungsergebnis willkürlich „korrigiert“ werden kann, dann verliert das gesamte Verfahren an Glaubwürdigkeit.

Es geht nicht um politische Lager oder einzelne Entscheidungen – es geht um die Glaubwürdigkeit demokratischer Prozesse. Was ist eine weitreichende Ratsentscheidung dieser Art wert, wenn das Ergebnis auf solch fragwürdige zustande kommt?