Jahrelang wurde durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, die Deutsche Flugsicherung und den Flughafen Leipzig-Halle die Umsetzung eines Bundestagsbeschlusses verweigert. Jetzt liegt ein Schreiben des BMDV vor, nach welchem die Landesregierung besagte Flugroute hätte schon längst anpassen können, ja müssen. Lesen Sie hierzu unsere Pressemitteilung der BI „Gegen die neue Flugroute“
Pressemitteilung Bürgerinitiative „Gegen die neue Flugroute“ vom 07.06.2024
Was nun, Herr Dulig?
Neue Erkenntnisse zur kurzen Südabkurvung
Derzeit überschlagen sich geradezu die Ereignisse um die lauteste stadtnahe nächtliche Lärmquelle Deutschlands, den Flughafen Leipzig-Halle. Neben der weiteren Aufdeckung von finanziellem Chaos bzw. Sumpf, Räuberpistolen um einen verschwundenen Sanierer geht es um verschwendete Steuergelder und offensichtliche Bevorteilung von DHL durch die Sächsische Landesregierung. Nun offenbart sich noch ein weiterer handfester Skandal zum jahrelangen Streit um die kurze Südabkurvung. Zur Erinnerung: Der Deutsche Bundestag hatte am 29.07.2017 einstimmig beschlossen, dass die kurze Südabkurvung nur mit Fluggeräten bis 30 t Startgewicht zu befliegen ist. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) lehnte die Umsetzung trotz massiver Unterstützung Leipziger Bundestagsabgeordneter bisher ab. In einem uns jetzt vorliegenden Schreiben lehnt das BMDV die Umsetzung des Beschlusses zwar noch immer ab, aber dies mit der Begründung, dass die „… Entscheidung nicht in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr liegt“. Eine tolle Erkenntnis nach 7 Jahren! Gleichzeitig weist das Ministerium aber darauf hin, dass die „zuständige
Planfeststellungsbehörde gemäß § 8 Absatz 1 Satz 7 Luftverkehrsgesetz Bedingungen für die Zulässigkeit von Überflügen über bestimmten Gebieten festlegen kann.“ Und genau das ist ja auch von der zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem damaligen Regierungspräsidium Leipzig, im Planfeststellungsverfahren 2003/2004 gemäß dessen PM vom 29.07.2007 erfolgt und sowohl vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit als auch von der Deutschen Flugsicherung bestätigt worden. Die Bürgerinitiative gegen die neue Flugroute hat in Auswertung des Sachverhaltes eine Dienstaufsichts- beschwerde beim BMDV gegen die Deutsche Flugsicherung eingereicht. Gleichzeitig ging Post an das Sächsische Wirtschaftsministerium und an die Landesdirektion Sachsen mit folgendem Tenor:
1. Warum hat das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in den vergangenen 17 Jahren die Umsetzung dieser gemäß § 8 Absatz 1 Satz 7 Luftverkehrsgesetz erfolgten Festlegung zur kurzen Südabkurvung nicht eingeklagt?
2. Warum sind die Abflugrouten zur kurzen Südabkurvung im laufendem Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle, Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld“ – 15. Planänderung nicht mit der 30 t Einschränkung enthalten? Gemäß § 8 Absatz 1 Satz 7 Luftverkehrsgesetz hätte dies spätestens an dieser Stelle geschehen können bzw. müssen. Ein Verweis auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, wie in der Vergangenheit geschehen, ist nach o. g. Schreiben eindeutig nicht mehr gegeben. Die Umsetzung des Bundestagsbeschlusses, die kurze Südabkurvung nur mit Fluggeräten bis 30 t Startgewicht zu befliegen, liegt nun allein am Willen der Verantwortlichen in Sachsen und sollte noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden – nimmt man in der Sächsischen Landesregierung politische Verantwortung gegenüber dem Bürger ernst!
Matthias Zimmermann
Pressesprecher
BI „Gegen die neue Flugroute“
Bürgerinitiative „Gegen die neue Flugroute“
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